Erste Hilfe Schule – Lars Petig
Hannoverstr. 35
42279 Wuppertal
Rechtsform: Einzelunternehmen, Freiberuflicher Dozent
Inhaber: Lars Petig
Steuernr.: 131/5192/2204
Mobil: 0179 – 66 29 177
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Lars Petig (nachfolgend als „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ bezeichnet) und einem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend als Kunde bezeichnet) über die Präsenzkurse für Erste Hilfe Kurse und Kurse für Kindernotfälle und Reanimation.
(2) Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer im Rahmen dieser Bedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss, Angebot, Zahlung
(1) „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ schließt ausschließlich Verträge mit geschäftsfähigen Personen oder Gesellschaften in deutscher Sprache.
(2) Die von „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ ausgestellten Angebote sind freibleibend. Diese dienen zur Aufforderung einer verbindlichen Angebotsabgabe durch den Kunden. Möchte der Kunde ein Kursangebot wahrnehmen, wählt er ein auf der Website erstehilfeschule-wuppertal.de befindliches Kursangebot aus und durchläuft den entsprechenden Bestellprozess unter „Kurs buchen“. Mit dem Abschluss des Bestellprozesses wird sodann ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über den ausgewählten Kurs gesendet. „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ kann dieses Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von fünf Tagen annehmen, wobei die Frist am Tag der Aufgabe des Angebots durch den Kunden (Absenden des Angebots) beginnt und mit dem Ablauf des fünften Tages endet. Die Annahme durch „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ erfolgt durch die Übermittlung einer E-Mail, die als Auftragsbestätigung gekennzeichnet und benannt ist. Mit der Annahme durch „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ kommt sodann ein verbindlicher Vertrag zu Stande, der den Kunden zur Ableistung des Kurses sowie zur Bezahlung und „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ zur Erbringung der in dem ausgewählten Kursangebot beinhalteten Leistungen verpflichtet. Bleibt die Annahme des Angebots durch „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ innerhalb dieses Zeitraums aus, ist dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge zu werten, dass ein verpflichtender Vertrag nicht zu Stande kommt, sodass der Kunde ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr an sein Angebot gebunden ist.
(3) Treten während der Bestellung Eingabefehler auf, können diese während des gesamten Bestellvorgangs und unmittelbar vor der Absendung des verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrages durch den Kunden über die entsprechenden Eingaben per Tastatur/Maus berichtigt werden.
(4) Die Kursgebühr ist am Tag der Ausbildung in bar zu entrichten (keine Kartenzahlung möglich). Im Falle einer Rechnungslegung ist der Betrag sofort fällig. Es gelten die bei dem jeweiligen Kurstermin benannten Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung.
(5) Von Unternehmen sind die Teilnahmegebühren / Kurskosten innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf eines der in der Rechnung genannten Konten der Erste Hilfe Schule zu bezahlen. Zahlungen für geleistete Kurse können nur bei Angabe der Kunden bzw. Rechnungsnummer verbucht werden. Die Kursgebühr ist sofort fällig, solange nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Leistungsgegenstand Schulungen
(1)(a) Die von „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ innerhalb der verschiedenen Kurse in entsprechenden Notfällen empfohlenen Handlungen und Verhaltensweisen beruhen auf dem zum jeweiligen Zeitpunkt des Kurses empfohlenen Stand der Medizin und Wissenschaft. Für die korrekte Anwendung der vermittelten Verhaltensweisen durch den jeweiligen Kursteilnehmer steht „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ nicht ein.
(b) Die Teilnahme an einem Kurs ist ausschließlich der bzw. den Personen gestattet, die den Kurs kostenpflichtig gebucht hat/haben.
(2) (a) Offene Schulungen können in der Regel nur stattfinden, wenn die festgelegte Mindestzahl von 8 Teilnehmern erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Auftraggebers bzw. Teilnehmers gegenüber „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ besteht in diesem Fall nicht.
(b) „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Schulung aus Gründen, die „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ nicht zu vertreten hat – z.B. der Ausfall eines Dozenten – nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird ein Ausweichtermin angeboten. Weitergehende Ansprüche gegen „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ sind ausgeschlossen.
(3)(a) Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestzahl von 12 Teilnehmern je Schulung voraus. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zu 12 Teilnehmern je Lehrgangstag mit 70,00 € pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
(b) Die Kosten für Anreise und Spesen des Dozenten werden im Vorfeld der jeweiligen Inhouse-Schulung individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Kosten einer Stornierung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(c) Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Schulungen gestellt werden. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50 m² aufweist und in dem 20 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen. Stellt der Dozent beim Eintreffen am Schulungsort fest, dass der zur Verfügung gestellte Raum die genannten Vorgaben gemäß DGUV Grundsatz 304-001 nicht erfüllt, so ist er dazu berechtigt, die Schulung abzusagen, ohne dass eine Erstattung von Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten erfolgt.
(4)
(a) Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1 für angestellte Mitarbeiter übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger (BG oder Unfallkasse). Die Abrechnung erfolgt seitens „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, sofern die Teilnehmer zu Schulungsbeginn einen vom Arbeitgeber abgestempelten und unterschriebenen Vordruck der BG vorlegen, der mit der Anmeldebestätigung versandt wird. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 70,00 € für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer sowie in Höhe von 70,00 € für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer vom Auftraggeber selbst zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen in Rechnung gestellt.
(b) Qualifizierungs- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. der praktische Einsatz eines AED) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen abzurechnen. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen.
§ 4 Stornierung der Schulungsangebote
(1) Schulungen können bis 30 Tage vor Schulungsbeginn durch den Auftraggeber oder Einzelteilnehmer kostenlos schriftlich storniert werden.
(2) Bei Stornierungen im Zeitraum von 29 Tagen bis 14 Tagen vor Beginn der Schulung werden Ausfallkosten von 25% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.
(3) Bei Stornierungen im Zeitraum von 13 Tagen bis 7 Tagen vor Beginn der Schulung werden Ausfallkosten von 50% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.
(4) Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn der Schulung, am Schulungstag selbst oder bei Nichtteilnahme an laufenden Schulungen hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer das volle Schulungsentgelt zzgl. der entstandenen Nebenkosten, zu denen insbesondere auch Verwaltungskosten, Kosten für den Ausbilder/Dozenten und Raumkosten zählen, zu entrichten.
(5) Wird schriftlich ein Ersatztermin für eine Schulung vereinbart, so hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer für die stornierte oder versäumte Schulung hingegen nur die entstandenen Nebenkosten zu tragen.
(6) Die Stornierung bedarf der Texform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung bei „Erste Hilfe Schule Lars Petig“.
§ 5 Gewährleistung
Die Schulungsinhalte, Dienstleistungen und die Beratung in den Bereichen, in denen wir tätig sind, entsprechen dem üblichen Standard. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 6 Außerordentliche Kündigung
(1) Jede Partei kann den Vertrag beim Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
(2) Schulungsentgelte werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Schulungsentgelte werden nicht erstattet.
§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand/ Schlussbestimmungen
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und „Erste Hilfe Schule Lars Petig“ unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts für bewegliche Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, zu Werbe- und Promotionszwecken sowie für interne und externe Schulungen audiovisuelle Aufnahmen von einzelnen Kursen herzustellen und diese Aufnahmen im Internet (z.B. Social Media, Homepage, etc.) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit der Teilnahme an einem der Kurse stimmt der Teilnehmer der vorstehend beschriebenen Herstellung und Auswertung der AV- Aufnahmen ausdrücklich zu und verzichtet insofern auf eine Vergütung.
(3) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Buchung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.